Rechtsgebiete

FAMILIENRECHT

Die Familie ist eines der wichtigsten Elemente im Leben der Gesellschaft. In Artikel 41 der Verfassung heißt es: "die Familie ist die Grundlage der türkischen Gesellschaft und basiert auf der Gleichheit der Ehegatten. Der Staat ergreift die notwendigen Maßnahmen, um den Frieden und das Wohlergehen der Familie, insbesondere den Schutz der Mutter und der Kinder, sowie die Lehre und Umsetzung der Familienplanung zu gewährleisten, und gründet die Organisation.

Aufgrund der Bedeutung und Sensibilität dieses Themas werden unseren Mandanten in der Eskioğlu&Zembilci Anwaltskanzlei die genauesten und besten Lösungsmöglichkeiten im Sinne der professionellen Pflege mit unseren auf Familienrecht spezialisierten Anwälten angeboten. Einige der Dienstleistungen, die unser Büro in diesem Zusammenhang anbietet, sind;

  • Rückgabe von Geschenken aus der Verlobung, Eröffnung und Verfolgung von Klagen auf materielle und moralische Entschädigung,
  • Eröffnung und Verfolgung von Klagen über die Annullierung und Abwesenheit der Ehe,
  • Vorbereitung der vereinbarten Scheidungsprotokolle und Eröffnung und Verfolgung des Falles,
  • Eröffnung und Verfolgung von Klagen über Scheidung und finanzielle und moralische Entschädigung im Zusammenhang mit Scheidung, Eigentumsaufteilung,
  • Eröffnung und Verfolgung von Sorgerechts -, Vormundschaft -, Unterhaltsverfahren,
  • Eröffnung und Verfolgung von Fällen zur Erkennung und Ablehnung von Mutter- und Vaterschaft,
  • Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsentscheidungen im Ausland.